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NWB Nr. 52 vom Fach 3 Seite 7607

Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten

von Ministerialrat Dr. Gerd Stuhrmann, Köln/Bonn

Arbeitsverträge zwischen Ehegatten spielen in der Praxis eine große Rolle und sind besonders in mittelständischen Unternehmen und in freiberuflichen Praxen weit verbreitet, zumal auch solche Verträge einige steuerliche Vorteile bringen. Der ArbG-Ehegatte kann das Gehalt an den mitarbeitenden Ehegatten als Betriebsausgaben abziehen einschließlich der ArbG-Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der freiwilligen Sozialleistungen. Aufwendungen für eine betriebliche Altersversorgung können durch eine Rückstellung (§ 6a EStG) oder als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen mindern den Gewinn und - soweit der ArbG-Ehegatte Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezieht - auch den Gewerbeertrag. Der AN-Ehegatte kann von seinen Einnahmen aus der nichtselbständigen Arbeit den AN-Pauschbetrag (§ 9a Nr. 1 EStG) von 2 000 DM abziehen. Auch der Abschluß einer Direktversicherung zugunsten des mitarbeitenden Ehegatten (§§ 4b, 40b EStG) kann zu Steuervorteilen führen.

I. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen von Ehegatten-

Arbeitsverhältnissen

Jedem Ehegatten steht nach § 1356 Abs. 2 BGB das Recht zu, während des Bestehens der Ehe erwerbstätig zu sein. Es gibt keine ...