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FG Nürnberg 17.10.2018 5 K 663/17, BBK 10/2019 S. 448

Steuerrecht | Risikolebensversicherung für Mitgesellschafter keine Betriebsausgabe

Die Beiträge eines Gesellschafters für eine Risikolebensversicherung auf das Leben des Mitgesellschafters sind steuerlich nicht absetzbar. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherungssumme zweckgebunden für den Fortbestand des Unternehmens eingesetzt werden soll.

Für [i]Verwendungszweck irrelevant die Frage, ob Versicherungsbeiträge betrieblich oder beruflich veranlasst sind, kommt es allein auf das versicherte Risiko an. Bei einer Risikolebensversicherung ist dies das Leben, das steuerlich dem Privatbereich zugerechnet wird. Ob die Versicherungssumme privat oder betrieblich bzw. beruflich verwendet werden soll, ist damit irrelevant.

Im Streitfall hatte ein Vorstand und Mitgesellschafter einer Werbeagentur eine Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen Vorstands und Mitgesellschafters abgeschlosse...