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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzugsberechtigung bei einem Berufsverband
Der BFH hat entschieden, ob ein Berufsverband vollständig unternehmerisch tätig und dementsprechend zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sein kann. Hierbei traf er auch Aussagen zu körperschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung ist vor allem für Berufsverbände, aber auch für Vereine allgemein von Bedeutung.
I. Leitsatz (amtlich)
Ein Berufsverband i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG kann entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur erbringen, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei um eine Nebentätigkeit handelt.
II. Sachverhalt
Der Kläger ist ein Berufsverband (e. V.) und vertritt laut Satzung politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Belange eines Industriezweigs. Nach der Satzung vertritt er keine Individual- oder Mehrheitsinteressen einzelner oder mehrerer Mitglieder, die nicht mit den Gesamtinteressen der Mitglieder im Einklang stehen. Der Kläger betreibt Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, berät Mitglieder und stellt diesen Informationen und Newsletter zur Verfügung. Der Kläger geht davon aus, vollständig unternehmerisch tätig zu sein und stellt dementsprechend Mitgliedsbeiträge mit a...