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EuGH 14.02.2019 C-562/17, IWB 7/2019 S. 273

EuGH | Zulässige Befristung der Rechnungskorrektur im Vorsteuervergütungsverfahren

Die Klägerin, ein schweizerisches Unternehmen, reichte einen Vorsteuervergütungsantrag in Spanien ein. Die spanische Behörde forderte sie auf, die Eingangsrechnungen korrigieren zu lassen, weil sie eine falsche Steuernummer aufwiesen, und binnen zehn Werktagen korrigierte Rechnungen einzureichen. Die Klägerin kam dem nicht in der gesetzten Frist nach, veranlasste den Lieferanten aber zur umgehenden Rechnungskorrektur – ohne aber die berichtigten Rechnungen an die Behörde weiterzureichen. Fast drei Monate später verweigerte die spanische Behörde die Erstattung. Gegen diesen Bescheid ging die Klägerin nicht vor. Noch einmal Monate später beantragte die Klägerin erneut die Erstattung der Vorsteuer unter Vorlage der Korrekturrechnungen; das wurde S. 274verweigert, weil der Bescheid bereits bestandsk...