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FG Köln | Kein Auskunftsanspruch zu IZA-Verfahren des BZSt
Das Informationsfreiheitgesetz begründet keinen Auskunftsanspruch hinsichtlich der vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführten Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA).
Gegenstand des Rechtsstreits war die Frage, ob die beklagte Behörde verpflichtet ist, Personen und Unternehmen Auskunft hinsichtlich der über sie bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gesammelten Daten zu geben. Klägerin war eine Gesellschaft, die nach einem Vermerk der 2009 abgeschlossenen Betriebsprüfung als Briefkastengesellschaft gilt. Seit 2013 begehrte die Klägerin vergeblich Akteneinsicht aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, zuletzt auch aufgrund des § 1 Abs. 1 IFG. Denn der zuständige Sachgebietsleiter der Hessischen Finanzverwaltung habe erst unter dem Druck der OFD...