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IWB Nr. 7 vom Seite 289

Die Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG bei Dreiecksverhältnissen

BFH, Urteil v. 13.6.2018 - I R 94/15

Johannes Höring

Entscheidungen [i]BFH, Urteil v. 13.6.2018 - I R 94/15 NWB XAAAG-97091 zu Themen der Hinzurechnungsbesteuerung und dem Außensteuergesetz (AStG) der deutschen Finanzgerichte sind nicht häufig vorzufinden. Besondere Aufmerksamkeit gilt daher gerade solchen Urteilen, die auch die Entscheidung zu den Substanzerfordernissen gemäß der „Cadbury Schweppes“-Entscheidung zum Gegenstand haben. Der BFH hat, fast drei Jahre nach dem NWB VAAAF-67430 zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils „Cadbury Schweppes“ entschieden.

Kernaussagen
  • Das Urteil des BFH überrascht nicht durch neue Erkenntnisse, auf welche Weise der Gegenbeweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Aktivität nach § 8 Abs. 2 AStG erbracht werden kann. Mithin kann gefolgert werden, dass an den Nachweis keine hohen Anforderungen gestellt werden. Im Zuge der sich weiterentwickelnden europarechtlichen Vorgaben (insbesondere der Anti-Tax-Avoidance Directive) ist fraglich, ob diese geringen Anforderungen noch der richtige Maßstab sind.

  • Der BFH nimmt in seinem Urteil klärend Stellung zum Korrektiv einer verdeckten Einlage bei den Einkünften der Zwischengesellschaft.

  • Der Ansatz des BFH im Hinblic...