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Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben bei Personengesellschaften
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft
1. Gewinnanteile und Vergütungen
a) Überblick
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb bei den Gesellschaftern einer OHG, einer KG oder einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen ist, die ”Gewinnanteile” und die ”Vergütungen” (Sondervergütungen), die der Gesellschafter (a) für seine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft oder (b) für die Hingabe von Darlehen oder (c) für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Dies gilt auch für Vergütungen, die vom (früheren) Gesellschafter als nachträgliche Einkünfte i. S. des § 24 Nr. 2 EStG bezogen werden (§ 15 Abs. 1 Satz 2 EStG).
b) Gewinnanteile
Gewinnanteil ist der Anteil des Gesellschafters am Steuerbilanzgewinn der PersGes ( BStBl 1981 II S. 164, 167, 168). Die PersGes als solche unterliegt weder der ESt noch der KSt (vgl. § 1 EStG und § 1 KStG). Der in der PersGes erzielte Gewinn oder Verlust wird vielmehr anteilig und unmittelbar den Gesellschaftern (Mitunternehmern) zur Besteuerung nach dem EStG oder KStG zugewiesen. Damit wird der Mitunternehmer der PersGes im Grundsatz dem Einzelunternehmer gle...