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Steuerbefreiung bei Inkassoleistungen
Das FG Münster hatte die Frage zu klären, ob Inkassoleistungen vorliegen, mit der Folge, dass eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausscheidet.
Bei einer Inkassoleistung erbringt der Anbieter mit dem technischen Betrieb und der Abwicklung der entsprechenden Zahlungsvorgänge eine Inkassoleistung an den jeweiligen Vertragspartner. Als Gegenleistung ist die vom Anbieter einbehaltene Gebühr, abzüglich der Umsatzsteuer, anzusehen. Der Anbieter erbringt die auf unbestimmte Zeit vereinbarte Inkassoleistung durch jährlich abzurechnende Teilleistungen. Die durch diesen Vorgang monatlich einbehaltene Gebühr unterliegt als Abschlagszahlung der Besteuerung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG).
Aus der einzelnen Rechnung des Anbieters über die Inkassoleistung kann der gegenüberstehende Vertragspartner unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Zum Entgelt der Inkassoleistung gehören jedoch nicht die vom Anbieter an den Vertragspartner ausgeschütteten Beträge. Weist der Anbieter in einer Rechnung über diese Beträge die Umsatzsteuer gesondert aus, steht dem Vertragspartner insoweit kein Vorsteuerabzug zu. Der Anbieter schuldet die zu hoch a...