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Miete | Keine Duldungspflicht gegenüber Umbaumaßnahmen
Mietet eine Rechtsanwaltskanzlei – befristet – Räumlichkeiten an, kann sie verlangen, dass der Vermieter keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbau- und Modernisierungsarbeiten im gesamten Haus zur Ermöglichung einer anderen Nutzung durchführt.
Die Kanzlei ist auch nicht zur Duldung der Arbeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten oder am Wochenende verpflichtet, da Rechtsanwälte gerichtsbekannt regelmäßig auch außerhalb der gängigen Geschäftszeiten arbeiten, meint das Gericht. Durch die massiven Beeinträchtigungen werde sie rechtswidrig in ihrem mietvertraglichen Besitzrecht beeinträchtigt. Die Vermieter müssten der Kanzlei S. 1009den vertragsgemäßen Gebrauch der Räume bis zum Vertragsende am gewähren. Der vertragliche Nutzungszweck der Räume liege in dem Betrieb ei...