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Körperschaftsteuer | Übertragungsgewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Organschaftsfall
Wird eine Kapitalgesellschaft auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen, die ihrerseits Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft mit einer Kapitalgesellschaft als Organträgerin ist, ist laut auf den Verschmelzungsgewinn weder auf der Ebene der Muttergesellschaft noch auf der Ebene der Organträgerin das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG anzuwenden (entgegen BStBl 2011 I S. 1314, Rz. 12.07).
Es war bisher [i]Pagel/Tetzlaff, Organschaft, Grundlagen, NWB EAAAE-28096 umstritten, ob bei der im Streitfall vorliegenden Konstellation die Bruttomethode auch hinsichtlich eines Übertragungsgewinns aus einer Aufwärtsverschmelzung auf eine Organgesellschaft anwendbar ist. Der BFH hat sich mit der vorherrschenden Meinung im Fachschrifttum dagegen ausgesprochen und entschieden, das...