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FG Bremen 23.10.2018 1 K 206/17 (3), BBK 10/2019 S. 446

Steuerrecht | Unterbliebene Zinszahlung bei Angehörigendarlehen

Ein Darlehen unter nahen Angehörigen ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die vereinbarten Zinsen nicht gezahlt werden und wenn das Darlehen bei Fälligkeit weder zurückgezahlt noch vom Darlehensgeber zurückgefordert wird.

Die [i]Untätigkeit des Darlehensgebers Klägerin bilanzierte und hatte bei ihrem Schwager verzinsliche Darlehen aufgenommen. Sie passivierte zwar die Darlehensverbindlichkeit sowie die aufgelaufenen Zinsen, zahlte die vereinbarten Zinsen aber während der Laufzeit nur in geringem Umfang und tilgte das Darlehen auch nicht. Ihr Schwager beanstandete während der fünfjährigen Laufzeit nur ein einziges Mal das Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen.

Hinweis:

Auch ein Schwager ist ein naher Angehöriger, so dass die Fremdvergleichsgrundsätze gelten.

Neben [i]Bestellung von Sicherheiten der pünktlichen Zinszahlung und...