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FG Münster 08.02.2019 4 K 590/17 AO, BBK 12/2019 S. 566

Außenprüfung | Ermessensfehler beim Verzögerungsgeld

Die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes i. S. von § 146 Abs. 2b AO ist ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt auf eine allgemeine Wiederholungsgefahr abstellt und nicht auf die konkrete Verzögerung.

Denn das Verzögerungsgeld soll die Erfüllung der Mitwirkungspflichten und damit eine reibungslose Außenprüfung ermöglichen; eine Generalprävention wird von der Vorschrift nicht bezweckt.

Ermessensfehlerhaft [i]Kein Verzögerungsgeld bei offenem AdV-Antrag ist es ferner, wenn das Finanzamt das Verzögerungsgeld festsetzt, obwohl es über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), der sich gegen die Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen richtet, noch nicht entschieden hat.

Schließlich darf das Finanzamt zuungunsten des Steuerpflichtigen auch nicht werten, dass dieser bereits mehrere Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen erf...