Nießbrauchrecht, Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, begünstigtes Vermögen
Leitsatz
1) Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen gemäß §§ 13a, b ErbStG können für den Erwerb eines Nießbrauchrechts
an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht in Anspruch genommen werden.
2) Die ertragsteuerliche Stellung des Nießbrauchers als Mitunternehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs führt
gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht dazu, dass das Nießbrauchrecht auch erbschaftsteuerlich begünstigt ist. Denn Nutzungsrechte
gehören nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im allein maßgeblichen bewertungsrechtlichen Sinn.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2019 S. 16 Nr. 10 DStRE 2019 S. 1345 Nr. 21 ErbBstg 2019 S. 136 Nr. 6 ErbStB 2019 S. 162 Nr. 6 GStB 2019 S. 314 Nr. 9 NWB-EV 2019 S. 147 Nr. 4 UVR 2019 S. 135 Nr. 5 JAAAH-11174
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