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NWB Nr. 15 vom

Wegfall der Grundsteuerbefreiung bei Konversionsflächen

Reinhard Stöckel

In den Jahren nach 1990 führten der Abzug der Besatzungsstreitkräfte und der Wegfall der Wehrpflicht bei einer Vielzahl von Liegenschaften zur Aufgabe der Nutzung für militärische Zwecke (Umnutzung bzw. Veräußerung dieser Konversionsflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImA). Zentrale Aufgabe der Konversion ist es, zeitnah eine bedarfs- und marktorientierte zivile Wiedernutzung der aufgegebenen Militärflächen zu erreichen. Sind diese Ziele erreicht, gilt es, diese Grundstücke auch unter dem Gesichtspunkt der Einheitsbewertung und der Grundsteuer zu würdigen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Grundsteuerbefreiung

[i]Militärische Nutzung grundsteuerfreiNach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes sind alle der Finanzverwaltung bekannten militärisch genutzten Liegenschaften von der Grundsteuer befreit. Die Grundsteuerbefreiung endet jedoch mit der Aufgabe des begünstigten Zwecks (hier: der Nutzung zu militärischen Zwecken). Die Feststellung eines Einheitswerts erfolgt jedoch nur, wenn bzw. soweit sie für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer von Bedeutung ist.

[i]Anzeigepflicht einer NutzungsänderungDie Vorschrift des § 19 GrStG verpflichtet den bisher durch die Steuerbefreiung begünstigten Steuerbürger zur Mitteilung (...