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Amtshaftung | Falsche Zustellung durch Zustellungsbeamten
Ein Zustellungsbeamter, der entgegen den Vorschriften der Zivilprozessordnung eine Zustellung falsch bewirkt, verletzt eine Amtspflicht, die ihm sowohl dem Absender als auch dem Empfänger gegenüber obliegt. Die Heilung des Zustellungsmangels (§ 189 ZPO) wirkt sich nicht auf das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung aus, sondern ist allein für den Eintritt und Umfang eines ersatzfähigen Schadens von Bedeutung.
Wird eine einstweilige Verfügung wegen Versäumung der einmonatigen Vollziehungsfrist aufgehoben, weil sie dem Antragsgegner aufgrund eines vom Gerichtsvollzieher verschuldeten Zustellungsfehlers nicht wirksam zugestellt worden ist, fällt der dem Antragsteller aus der damit verbundenen Kostenbelastung entstandene Schaden in den Bereich der Gefahren, für die der Gerichtsvollzieher und ...