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Sachversicherung | Kein Übergang beim Grundstückskauf
Der Käufer eines Grundstücks kann nicht darauf vertrauen, dass eine Gebäudeversicherung ungekündigt fortbesteht und auf ihn im Zeitpunkt der Vollendung des Rechtserwerbs übergeht. Dies lässt sich nicht aus einer vertraglichen Vereinbarung herleiten, der zufolge mit der Übergabe alle Verpflichtungen, die sich aus Versicherungen, die den Grundbesitz betreffen, ergeben, auf den Käufer übergehen sollen.
Zwar dienen die §§ 95 ff. VVG der Gewährleistung eines lückenlosen Versicherungsschutzes, soweit sich der Käufer der versicherten Sache zur Fortführung des ungekündigten Versicherungsverhältnisses entschließt; ob das Versicherungsverhältnis dabei aber tatsächlich auch nach dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels hinaus fortbestehen soll, bleibt letztendlich Sache des Veräußerers und s...