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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 138

Angespartes Deckungsvermögen einer betrieblichen Pensionszusage bei Verpfändungsmodellen mit Insolvenzsicherung

Begünstigtes Vermögen im Blickpunkt

Thomas Rennar

Werden Pensionsansprüche mittels arbeitgeberseitiger Direktzusage über eine Einzelvereinbarung oder eine Treuhandvereinbarung durch einen weiteren Rechtsträger (insbesondere mittels Truststrukturen) rückgedeckt, wirft sich eine erbschaftsteuerliche Relevanz hinsichtlich eines angesparten Deckungsvermögens auf. Hierbei scheint diskutabel, inwieweit es sich diesbezüglich um begünstigtes Vermögen unter Berücksichtigung der Sondervorschrift für Altersversorgungsvermögen handelt. Eine Praxisrelevanz lässt sich hierbei insbesondere aus ggf. insolvenzrechtlich gesicherten Treuhandmodellen – sogenannten „CTA-Strukturen“ (contractual trust agreements) oder hinsichtlich auf Einzel- oder Gruppenvereinbarungen beruhenden Rechtsansprüchen ableiten.

Kernaussagen
  • Bei einem auf einer Einzelvereinbarung mittels Verpfändungserklärung abgesichertem Deckungsvermögen für eine betriebliche Pensionszusage (Altersvorsorge) handelt es sich um begünstigtes Vermögen.

  • Eine auf einer Einzelvereinbarung mittels Verpfändungserklärung gesicherte Kapitalanlage ist hierbei regelmäßig dem Zugriff aller Gläubiger, die keine Altersversorgungsansprüche haben, entzogen und damit ...