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Erneute Änderungen des AStG im Zusammenhang mit dem Übergang auf das Halbeinkünfteverfahren
Die aus Anlass des Übergangs vom kstl. Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren wesentliche Änderung des AStG durch das StSenkG vom (BGBl 2000 I S. 1433) bestand darin, die Zugriffsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG auf eine andere Grundlage zu stellen (vgl. NWB F. 3 S. 11321, 11322 ff.). Nach § 10 Abs. 2 AStG sollte der Hinzurechnungsbetrag unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Stpfl. mit einer Steuer von 38 v. H. belegt werden. Diese Regelung ist aufgrund der recht umfassenden Änderungen der Vorschriften über die Zugriffsbesteuerung nach §§ 7-14 AStG durch Art. 5 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG) vom (BGBl 2001 I S. 3874 ff.) nicht wirksam geworden.
Die Änderungen des AStG außerhalb der Vorschriften über die Zugriffsbesteuerung beschränken sich auf die Streichung des § 6 Abs. 1 Satz 4 AStG. Verlegt ein unbeschränkt Stpfl., der an einer inländischen Kapitalgesellschaft eine Beteiligung i. S. des § 17 EStG hält, seinen Wohnsitz in das Ausland, ist nach § 6 AStG bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen im Zeitpunkt des Wegzugs der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem gemeinen Wert dieser Beteiligung als Gewinn i. S. des § 17 EStG zu besteuern. Bis zur Einführung des Halbeinkünftev...