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OFD Nordrhein-Westfalen 28.09.2018 Kurzinfo GewSt 05/2018, BBK 7/2019 S. 299

Steuerrecht | Erweiterte GewSt-Kürzung bei Pkw-Nutzung?

Die OFD Nordrhein-Westfalen prüft, ob die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu versagen ist, wenn das Unternehmen ein Kfz einem Gesellschafter auch zur privaten Nutzung überlässt und hieraus Einnahmen erzielt oder Entnahmen erfasst.

Eine [i]Klärung auf Bund-Länder-Ebene abschließende Wertung hat die OFD aber noch nicht vorgenommen, sondern sammelt zunächst entsprechende Fälle, um sie dann auf der Bund-Länder-Ebene abzustimmen. S. 300

Hinweis:

Die [i]Erweiterte Kürzungerweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG begünstigt vermögensverwaltende Grundstücksgesellschaften, die nur aufgrund ihrer Rechtsform, d. h. als GmbH oder als gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern sie ausschließlich eigenen Grundbesitz vermieten, bleibt der Gewinn aus der Vermietung gewerbesteuerfrei; ...