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Finanzgericht Hamburg  v. - 2 K 212/18

Gesetze: FGO § 47 Abs. 2; FGO § 52a; FGO § 64 ; AO § 257 Abs. 1

Finanzgerichtsordnung: Formerfordernisse bei Anbringung einer Klage bei der Behörde

Leitsatz

Die Anbringung einer Klage bei der Behörde gem. § 47 Abs. 2 FGO entbindet nicht von den Formvorschriften über die schriftliche Klageerhebung. Insbesondere kann nicht per E-Mail Klage erhoben werden, sondern es sind die Anforderung an die elektronische Übermittlung von Dokumenten gem. § 52a FGO zu beachten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAH-10570

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