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Quellenbesteuerung von US-Wertpapieren im Rahmen der neuen US-Quellensteuervorschriften
I. Allgemeines
Mit Wirkung ab wurden durch die US-amerikanische FinVerw (Internal Revenue Service - IRS) weltweit neue US-Quellensteuerbestimmungen eingeführt, die die bis dato geltende sog. Adress Rule ersetzten. Nachdem für die Verwahrer von US-Wertpapieren (insbes. Kreditinstitute) im Rahmen dieser bislang geltenden Adress Rule für die Inanspruchnahme einer nach dem DBA vorgesehenen Vergünstigung hinsichtlich der auf Dividendenzahlungen zu erhebenden US-Quellensteuer das Bestehen eines Wohnsitzes des Dividendenempfängers außerhalb der USA ausreichte, unterliegen nach den neuen US-Quellensteuerbestimmungen Kapitalerträge aus US-Wertpapieren, d. h. US-Dividenden (aus US-Aktien, US-Zertifikaten, US-Fonds [RIC's, REIT's]) oder US-Zinsen (aus US-Anleihen [Ermittent ist in den USA ansässig; sog. US-Domestic Bonds]) grds. einer US-Quellensteuer in Höhe von 30 v. H., wenn der ”Beneficial Owner” (Ertragsempfänger) gegenüber dem IRS nicht anhand eines Formulars W-8 oder W-9 (unter Angabe seiner persönlichen Daten) dokumentiert wird. Soweit sich anhand dieser Dokumentation für den jeweiligen Beneficial Owner ein Anspruch auf Befreiung bzw. Reduzierung ...