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Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks
IDW PS 400 n. F. eröffnet die Möglichkeit, einen Teil der darin aufzunehmenden Ausführungen zur Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers auf die Homepage des IDW auszulagern. Das IDW weist auf neue Möglichkeiten der Auslagerung hin. Sie betreffen
Prüfungen eines nach Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB zur Ordnungsmäßigkeit zulässig aufgestellten Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz und GuV) bei Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften,S. 115
Prüfungen eines nach Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB zur sachgerechten Gesamtdarstellung aufgestellten Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang) bei kleinen Kapitalgesellschaften oder haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften sowie
Prüfungen eines nach Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB zur sachgerechte...