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Anforderungsgerechte Information über Nichtprüfungsleistungen der Abschlussprüfer bei Public Interest Entities?
Analyse der Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis
Nichtprüfungsleistungen durch Abschlussprüfer bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities – PIE) werden durch die EU-Abschlussprüferverordnung (EU-APrVO) stärker reguliert als zuvor. Die Reglungen gelten für Abschlussprüfungen über Geschäftsjahre mit Beginn nach dem . Zur Information über Nichtprüfungsleistungen von Abschlussprüfern bei PIE verlangt Art. 10 Abs. 2 Buchst. g EU-APrVO, erbrachte Leistungen im Bestätigungsvermerk oder in der geprüften Rechnungslegung des PIE anzugeben. Der Beitrag schildert die Informationsanforderungen aus dieser Regelung und stellt anhand der Ergebnisse einer empirischen Auswertung dar, wie diese Informationsanforderungen in der Rechnungslegungs- und Prüfungspraxis bislang umgesetzt worden sind. Ausgewertet wurden dazu Jahresabschlüsse und zugehörige Bestätigungsvermerke der im Prime Standard und General Standard gelisteten Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Auswertungsergebnisse werden durch Grafiken und Praxisbeispiele verdeutlicht.
Zur Information über Nichtprüfungsleistungen von Abschlussprüfern bei PIE verlangt...