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Umsatzsteuer | Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das Finanzamt besteht (Anschluss an das , BStBl 2019 II S. 109; entgegen BStBl 2017 I S. 1001, Rz 15a). (2) Sind Bauunternehmer und Leistungsempfänger bei einem vor Erlass des (BStBl 2014 II S. 128) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträg...