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FG Niedersachsen 25.09.2018 8 K 95/18, NWB 13/2019 S. 858

Einkommensteuer | Rückwirkende Festsetzung von Kindergeld – Beweiswert des Eingangsstempels einer Behörde

Nach dem im Zuge des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes v.  (BGBl 2017 I S. 1682) eingeführten § 66 Abs. 3 EStG wird das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Nach dem Urteil des ist diese S. 859Vorschrift allerdings nur im Festsetzungs-, nicht aber im Erhebungsverfahren anzuwenden. Die neue Vorschrift bietet daher keine Grundlage dafür, die Auszahlung eines bestandskräftig festgesetzten Kindergeldanspruchs zu verweigern.

Anmerkung:

Wird Kindergeld entgegen § 66 Abs. 3 EStG für Zeiträume rückwirkend festgesetzt, die mehr als sechs Monate vor dem Monat der Antragsstellung liegen, steht § 66 Abs. 3 EStG der Auszahlung des festgesetzten Kindergelds nicht entgegen. Weiter hat das Niedersächsische FG damit entschieden, dass der...