Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Düsseldorf 29.01.2019 10 K 2717/17 G, Zerl, BBK 9/2019 S. 395

Steuerrecht | Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Miete für Messestand

Die Miete für einen Messestand ist nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, wenn der Unternehmer nur alle drei Jahre auf einer S. 396Messe ausstellt. Der Messestand gehört dann nämlich nicht zu seinem fiktiven (fiktionalen) Anlagevermögen, weil er den Messestand aufgrund seiner seltenen Messeteilnahmen nicht ständig vorhalten müsste.

Hinweis:

Die [i]Würde Mietgegenstand zum Anlagevermögen gehören? Kernfrage für die Hinzurechnung von Miet- und Pachtaufwendungen lautet: Würde der angemietete Gegenstand zum Anlagevermögen des Unternehmers gehören, wenn er im Eigentum des Unternehmers stünde?

Diese Frage wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt:

  • Zwar [i]Problem für Konzertveranstalter und Filmproduzenten kommt es nicht auf die Mietdauer an, so dass auch die Anmietung einer Konzerthalle für einen Tag durch einen Konzertveranstalter oder die nur vorübergehende A...