IFRS-Kommentar
17. Aufl. 2019
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§ 21 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 37 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über diskutierte oder als Änderungsentwurf vorgelegte Regelungen und Folgeänderungen enthalten Rz 189 f.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Im Mittelpunkt von IAS 37 stehen unsichere Schulden. Wegen des themenbezogenen Aufbaus der IFRS sind wichtige Teilbereiche der Schulden (liabilities) in anderen Standards geregelt und daher in IAS 37.5 mit einem scope out belegt. Betroffen sind:
als Finanzinstrumente zu qualifizierende Verbindlichkeiten (IAS 37.2);
Schulden aus Arbeitnehmervergütung, insbesondere im Bereich der Altersversorgung nach IAS 19 (→ § 22);
Schulden aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16, jedoch mit Rückausnahme für Drohverluste, die bereits vor Beginn des Leasingverhältnisses entstehen oder bei einem Leasingverhältnis anfallen, das wegen Kurzfristigkeit bzw. niedrigem Wert nach IFRS 16.6 beim Leasingnehmer nicht zum Ansatz eines right-of-use asset führt (→ );