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Aufhebung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO bei formellem Bilanzenzusammenhang
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I. Sachverhalt
Die Klägerin, eine GmbH, verarbeitet Magermilchpulver zu Futtermitteln und beantragte hierfür stets Beihilfe gem. Verordnung (EWG) Nr. 1725/79 (VO Nr. 1725/79 v. , Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 199/1).
Aufgrund einer Außenprüfung im Jahre 1986 für die Veranlagungszeiträume 1982 bis 1984 wurden die Bilanzansätze zum 31. 12. 1984 wie folgt geändert:
Aktivierung des Beihilfeanspruchs für die Verarbeitung von Magermilchpulver im Dezember 1984,
Kürzung der Rückstellungen für etwaige Beihilferückforderungen, für drohende Verluste aus Einkaufskontrakten und für Pensionsverpflichtungen sowie der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen.
Durch Bescheid v. hob das FA den Vorbehalt der Nachprüfung in den Körperschaftsteuerbescheiden 1982 bis 1984 auf.
Mit Bescheid v. setzte das FA die Körperschaftsteuer 1985 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung fest und erkannte dabei die Rückstellung für Garantieverpflichtungen nicht an, kürzte die Rückstellungen für Verluste aus Einkaufskontrakten und für gewährte Beihilfen sowie die pauschale Forderungsberichtigung.
Dagegen legte die Klägerin Eins...