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Der Beschluss zur Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
Verstoß gegen die Grundsätze der Kapitalerhaltung durch eine Abfindungsregelung – BGH II ZR 65/16
Eine [i]Haack, Ausschließung von GmbH-Gesellschaftern und Einziehung von Geschäftsanteilen, infoCenter, NWB JAAAD-82347 Einziehung (sog. Amortisation) vernichtet einen GmbH-Geschäftsanteil. Daher spielt die Einziehung insbesondere eine Rolle, wenn sich die Mehrheit der Gesellschafter eines missliebigen Gesellschafters entledigen möchte, das Eindringen Dritter – vor allem Gläubiger und Erben – verhindert oder die Gesellschaft vor einer Auflösung bewahrt werden soll. Der Beitrag befasst sich zunächst mit den Voraussetzungen eines Einziehungsbeschlusses und anschließend mit dem Einfluss der Abfindung auf die Wirksamkeit der Einziehung und vor allem der möglichen Problematik, dass die Ausgleichszahlung gegen die Grundsätze der Kapitalerhaltung verstößt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Ausscheiden aus einer Gesellschaft
Häufiges Thema in der Beratungspraxis ist die Frage nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH. Dabei ist danach zu unterscheiden, ob der Gesellschafter freiwillig aus der Gesellschaft ausscheidet oder er ausgeschlossen oder sein Geschäftsanteil eingezogen wird.
1. Freiwilliges Ausscheiden durch Kündigung
[i]Möglichkeit muss im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben seinVoraussetzung einer ordentlichen Kündigung der Gesellschafterstellung ist, dass der Gesellschaftsvertrag (Satzung) eine solche Möglichkeit ausdrücklich ...