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Schadenersatzforderungen gegen Mitarbeiter
- Steuerliche Konsequenzen -
Ob die spektakuläre Veruntreuung durch ein Vorstandsmitglied oder ein eher alltägliches Berufsversehen eines Arbeitnehmers zu beurteilen ist: Schadenersatzforderungen gegen eigene Mitarbeiter werfen zunächst zivilrechtliche Probleme bei Titulierung und Realisierung der Ersatzforderung auf. Der zum Schadenersatz verpflichtete Mitarbeiter wird nur in den seltensten Fällen seine Einstandspflicht anerkennen und vollständigen Schadenersatz oder zumindest Sicherheit leisten. Für die Zwangsvollstreckung ist eine Titulierung unverzichtbar, welche nicht notwendigerweise per Mahnbescheid oder Klageverfahren, sondern aus Gründen der Diskretion auch durch Zurverfügungstellung einer notariellen Urkunde mit Vollstreckungsunterwerfung gem. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erfolgen kann. Neben den üblichen Vollstreckungsmöglichkeiten steht dem Arbeitgeber mit der Aufrechnung gegen den pfändbaren Teil der Gehaltsforderung eine probate Realisationsmöglichkeit zur Verfügung, welche spätestens dann versagt, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist es vorteilhaft, wenn der Arbeitnehmer veranlaßt werden konnte, den pfändbaren Teil künftiger Lohnforderungen gegen den jewei...