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Gefahr des Verlusts einer Steuererstattung bei fehlgeschlagener Überweisung
In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen, wenn ein Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen auf einem Bankkonto gutgeschrieben wird, das zwischenzeitlich aufgelöst wurde und vom Kreditinstitut sodann auf eine andere Person umgeschrieben worden ist. Es stellt sich in diesen Fällen regelmäßig die Frage, ob der Steuerpflichtige weiterhin seinen Erstattungsanspruch behält oder nicht. Maßgeblich hierfür ist, ob das FA befreiend geleistet hat und wer letztendlich das Insolvenzrisiko trägt, wenn der Steuererstattungsbetrag vom unrechtmäßigen Empfänger nicht zurückerlangt werden kann. Nachfolgend wird nur auf den praxisrelevanten Fall eingegangen, daß eine vom FA als Schuldner vorgenommene Steuererstattung einem falschen Bankkonto gutgeschrieben wird, der Steuerpflichtige als Gläubiger also keine Befriedigung erhält.
I. Erlöschen des Erstattungsanspruchs
Ein Steuererstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO erlischt als Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis grundsätzlich mit Zahlung (§ 47 AO). Zahlung in diesem Sinn ist ein im wesentlichen nach privatrechtlichen Vorschriften zu beurteilender Vorgang, der aus öff...BStBl 1988 II S. 41BStBl 1988 II S. 41, 42