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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus geleisteter Anzahlung an einen Betrüger
Der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung ist möglich, auch wenn der Vertragspartner ein Betrüger ist, der gar nicht vorhat, die Lieferung zu erbringen. Entscheidend ist der Kenntnisstand des Unternehmers im Zeitpunkt der Anzahlung: Wenn er weder weiß noch wissen muss, dass sein Vertragspartner die Lieferung nicht erbringen wird, kann er die Vorsteuer geltend machen. Es genügt also, dass aus Sicht des anzahlenden Unternehmers die künftige Lieferung als sicher erscheint.S. 299
Der [i]Keine Pflicht zur Berichtigung der Vorsteuer Unternehmer ist auch nicht nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs in dem Moment verpflichtet, in dem sich objektiv herausstellt, dass die Lieferung nie erbracht werden wird, z. B. weil die Staatsanwaltschaft gegen den Vertragspartner ermittelt.
Zum einen setzt die Berichtigung des Vorste...