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BFH 11.10.2018 III R 37/17, BBK 9/2019 S. 396

Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Cash-Pooling

Beim Cash-Pooling kann in einem begrenzten Umfang eine Saldierung von Haben- und Sollzinsen erfolgen und damit der Betrag der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG gemindert werden.

[i]Ausnahmsweise Saldierung zulässigNach dem BFH stellen ausnahmsweise mehrere Verbindlichkeiten und Forderungen zwischen zwei Personen ein einheitliches Darlehensverhältnis dar, wenn sie gleichartig S. 397sind, derselben Zweckbestimmung dienen und regelmäßig tatsächlich miteinander verrechnet werden.

Bei [i]Voraussetzungeneinem Cash-Pooling sind diese Voraussetzungen erfüllt, wenn zwischen der Konzernmutter und der Konzerntochter wechselseitig Darlehen gewährt werden, um die jeweiligen negativen Salden auszugleichen. Die Gleichartigkeit ist zu bejahen, wenn für die gegenseitigen Darlehen die gleichen Bedingungen gelten, insbesondere der glei...