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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 2

Korrektur einer Rechnung nach § 14c UStG bei Endverbrauchsumsätzen

Professor Dr. Peter Mann

Die Frage, ob ein Umsatz steuerbar, steuerfrei, zu 7 % oder mit dem Regelsteuersatz zu versteuern ist, ist in der Praxis nicht immer leicht zu beantworten. Daran schließt sich dann prinzipiell immer das Problem an, in welcher Höhe die Umsatzsteuer in der entsprechenden Rechnung auszuweisen ist. Sollte dem Unternehmer dabei eine rechtliche Fehleinschätzung unterlaufen und weist er eine zu hohe Umsatzsteuer in der Rechnung aus, greift § 14c UStG. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber ein ganz einfaches Prinzip im UStG verankert. Der Unternehmer schuldet immer den Umsatzsteuerbetrag, den er in einer Rechnung ausweist. Dies gilt unabhängig davon, ob für den Vorgang überhaupt Umsatzsteuer angefallen oder eine niedrigere Umsatzsteuer anzusetzen gewesen wäre. Sinn und Zweck der Regelung ist, dass bei einem zu hohen Steuerausweis ggf. der Leistungsempfänger auch zu viel Vorsteuer in Anspruch nimmt. Grundsätzlich muss daher die (falsche) Rechnung korrigiert werden. In der aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Frage, ob eine solche Korrektur auch erforderlich ist, wenn der Leistungsempfänger ein privater Endverbraucher und damit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

I. Leitsä...