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Hessisches FG | Keine Schenkungsteuer auf Zuwendung eines Trustvermögens vor Auskehrung an den Anfallberechtigten
(1) Bei Auflösung eines nach britischem Recht gegründeten Trusts entsteht die Schenkungsteuer nicht bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Trustverwalter über die Auflösung des Trusts, sondern erst mit Auskehrung des nach der Liquidation des Trusts verbleibenden Vermögens an den Begünstigten. (2) Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Trustverwalter aufgrund der Anordnungen des Gründers in der Trusturkunde in ihren Entscheidungen völlig frei und keinen Weisungen unterworfen sind und sich dieses Recht auf die – vorzeitige – Auflösung und Abwicklung des Trusts erstreckt.
Der Kläger, ein britischer Staatsbürger, hatte bis November 2008 seinen Wohnsitz in Deutschland. Er war Begünstigter des von seinem 1999 verstorbenen Onkel im Jahr 1961 in Großbritannien gegründ...