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StuB Nr. 6 vom Seite 233

Zurechnung von Einkünften bei unterjährigen Gesellschafterwechseln einer Personengesellschaft

Anmerkungen zum

Richter am FG Dr. Kai Tiede

Personengesellschaften nehmen ertragsteuerlich eine Sonderstellung ein; denn sie sind transparent, und die von ihnen erzielten Einkünfte werden den an ihnen beteiligten Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen der Einkommensteuer unterworfen. Kommt es im laufenden Wirtschaftsjahr zu einem Gesellschafterwechsel, löst dies die – gesetzlich nicht geregelte – Frage aus, ob die auf die übertragene Beteiligung entfallenden Einkünfte vollständig dem ausscheidenden Gesellschafter, eintretenden Gesellschafter oder beiden anteilig zuzurechnen sind. Der BFH löst sich mit dem Besprechungsurteil von seiner bisherigen Rechtsprechung und räumt der Vertragsfreiheit der Beteiligten mehr Raum ein. Eine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung ist aber weiterhin nicht möglich.

Kernfragen
  • Kann der Überschuss einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nur den Personen zugerechnet werden, die im Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen bzw. des Abflusses der Ausgaben Gesellschafter waren?

  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Überschuss auch einem Nichtgesellschafter zugewiesen werden?

  • Gilt dies auch für Mitunternehmersc...