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NWB Nr. 12 vom Seite 803

Sind der Verein (e. V.) und die private Vermögensverwaltung kompatibel?

Zur Entscheidung des

Dr. Daniel Grewe und Dr. Florian Lauscher

Die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.) ist in Deutschland in unterschiedlichsten Ausprägungen allgegenwärtig, sei es als Sportverein oder als Deutsche Umwelthilfe e. V. Soll der Verein vollrechtsfähig sein und damit nur das Vereinsvermögen für begründete Verbindlichkeiten haften, muss im Regelfall die Eintragung in das Vereinsregister erfolgen. [i]Wickert, NWB 12/2016 S. 863Dafür ist allerdings erforderlich, dass es sich um einen nicht wirtschaftlichen Verein handelt. In einer aktuellen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof ( NWB DAAAG-98382) die Frage zu klären, ob ein Verein auch dann nicht wirtschaftlich ist, wenn er nach seiner Satzung eine auf Dauer angelegte private Vermögensverwaltung betreibt und die Mitglieder die Möglichkeit haben sollen, eine Gewinnausschüttung zu beschließen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Gründung eines Idealvereins

Wollen sich mehrere Menschen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zu einer juristischen Person zusammenschließen, dann stellt der Verein den Archetyp hierfür dar. Sein gesetzlicher Rahmen findet sich in den §§ 21 ff. BGB.

[i]GründerversammlungZur Gründung eines Vereins bedarf es zunächst ei...