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STFAN Nr. 3 vom Seite 9

Einkünfte aus Kapitalvermögen – Teil 1

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG haben im Vergleich zu den sechs anderen Einkunftsarten eine Sonderstellung im Einkommensteuerrecht. Während alle anderen Einkünfte für die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens miteinzubeziehen sind, gehören die Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht in diese Bemessungsgrundlage. Der nachfolgende Beitrag stellt den ersten Teil eines Gesamtüberblicks zum Thema „Besteuerung der Kapitaleinkünfte“ dar. In diesem wird zunächst erläutert, worauf die Sonderstellung der dieser Einkunftsart zurückzuführen ist.

Alle Steuerpflichtigen, die laufende Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen gem. § 20 Abs. 2 EStG erhalten, erzielen Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Da nicht jeder Sparer Einnahmen aus all den in § 20 EStG genannten Quellen erzielt und viele dort genannten Kapitalerträge auch eher selten auftreten, wird im Folgenden die Besteuerung der Kapitaleinkünfte anhand der – für die Praxis – relevantesten und am häufigsten vorkommenden Kapitalerträge erläutert. Dabei handelt es sich um:

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