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Mini- und Midijobs
Es muss nicht immer ein Vollzeitjob sein, wenn Zahnmedizinische Fachangestellte nach einer Auszeit in den Beruf zurückkehren möchten. Manchmal kann auch ein sogenannter Mini- oder Midijob das Richtige sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit diesen Beschäftigungsverhältnissen auf sich hat, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und worauf besonders zu achten ist.
Aus der Praxis
Marlene Paulsen arbeitet als „Minijobberin“ bei einem Zahnarzt. Sie erhält für ihre Tätigkeit 450 € und muss dafür rund 45 Stunden im Monat arbeiten. In der Regel arbeitet Marlene an einem Nachmittag pro Woche fünf Stunden. Die restlichen Stunden leistet sie immer am Monatsende, wenn die Abrechnungen erstellt werden müssen. Aufgrund eines Abrechnungsfehlers war Marlene im Januar länger als üblich beschäftigt und Ende des Monats standen 50 Stunden auf ihrem Stundenkonto. Eine Kollegin ist der Ansicht, dass Marlene damit keine Minijobberin mehr sei. Stimmt das?
Sonderregelungen für Mini- und Midijobs
Normalerweise werden die vom Gesetzgeber festgelegten Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen müssen, automatisch vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Die Sozial...