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VG Koblenz 08.02.2019 , NWB 11/2019 S. 704

Tourismusbeitrag | Beitragspflicht eines Rechtsanwalts

Zur Erhebung eines Tourismusbeitrags genügt bereits die bloße Möglichkeit, aus dem Tourismus Vorteile zu ziehen. Das trifft auch auf Rechtsanwälte zu, die etwa durch die juristische Beratung von Hotel- und Gaststättenbetreibern zumindest mittelbare Umsätze aus dem Tourismus erwirtschaften können (Ls. der Redaktion).

Anmerkung:

Der klagende Rechtsanwalt ist seit vielen Jahren in der Stadt B. tätig. Bis zum Jahr 2016 zog die Stadt Rechtsanwälte nicht zur Zahlung eines Tourismusbeitrags (damals noch „Fremdenverkehrsbeitrag“ genannt) heran. [i] Wölfl, Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge, NWB Verlag, 2017, § 3 III Gestützt auf eine Änderung des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erließ der Stadtrat im Juni 2017 eine neue „Tourismusbeitragssatzung“, wonach fortan au...