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Steuerrecht | Entlastung von Gewerbetreibenden beim SolZ verfassungsgemäß
Die Entlastung von Gewerbetreibenden bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags (SolZ) aufgrund der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage gem. § 35 EStG ist verfassungsgemäß.
Durch [i]Anrechnung nach § 35 EStG die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer mit dem maximal 3,8fachen der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird die Bemessungsgrundlage für den SolZ gemindert, so dass ein gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer einen niedrigeren SolZ zahlt als ein nicht gewerbesteuerpflichtiger Unternehmer.
Der [i]Gesamtschau der steuerlichen Belastung erforderlich BFH sieht die Verfassungsmäßigkeit aufgrund einer Gesamtschau aus Einkommen- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag. Die zusätzliche Belastung durch die Gewerbesteuer muss nämlich ebenfalls berücksichtigt werden.
Allerdings [i]Überkompensation bei Hebesatz unter 400,9 % kommt es dennoch bei Gewerbesteuer...