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Berücksichtigung eines Sperrbetrags beim sog. Doppelumwandlungsmodell; Nachweismöglichkeit über die sperrbetragsmindernde Differenzierung des Anteilskaufpreises
(1) Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft I, bei deren Erwerb ein sog. Sperrbetrag nach § 50c Abs. 11 EStG 1997 ausgelöst wurde, in eine weitere Kapitalgesellschaft II im Wege einer Kapitalerhöhung eingebracht, und werden anschließend die Kapitalgesellschaft I wie auch später die Kapitalgesellschaft II formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt (sog. Doppelumwandlungsmodell), ist bei der Ermittlung des Umwandlungsgewinns jeweils ein Sperrbetrag (gem. § 50c Abs. 11 EStG 1997 als unmittelbarer bzw. gem. § 50c Abs. 7 EStG 1997 als mittelbarer Sperrbetrag) zu berücksichtigen (Bestätigung der NWB YAAAD-15442, BStBl 2009 II S. 831 = Kurzinfo StuB 2009 S. 443 NWB YAAAD-22411, und vom - I R 41/05 NWB UAAAC-72113, BStBl 2008 II S. 604). (2) Dem Stpfl. ist im Wege einer sog. geltungserhaltenden Reduktion des § 50c Abs. 4 Satz 1 EStG 1997 die Möglichkeit einzuräumen, den Nachweis z...