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StuB 5/2019 S. 216

Anwaltliche Werbung um die Erteilung eines Mandats

Ein auf der Grundlage von Auskünften aus dem Insolvenzregister verfasstes persönliches Werbeschreiben an den Geschäftsführer einer GmbH, das rechtliche Hinweise zu dessen Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren enthält, ist solange berufsrechtlich nicht als unzulässige Einzelfallmandatswerbung (vgl. § 43b BRAO) zu beanstanden, wie es in Inhalt und Form sachlich zutreffend ist und die Entscheidungsfreiheit des so Angesprochenen nicht durch Belästigung, Nötigung oder Überrumpelung beeinträchtigt, so das AnwZ (Brfg) 24/17 NWB YAAAG-96139.

Praxishinweise

Im Streitfall hatte ein Anwalt unter seinem Kanzleibriefkopf den vermeintlichen Geschäftsführer einer GmbH unter dem Betreff: „Sie brauchen Hilfe, weil Sie als Geschäftsführer der insolventen (...) GmbH fürchten, mit Ihrem Privatver...