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OHG: Voraussetzungen der Nachtragsliquidation
Zumindest dann, wenn eine Nachtrags- oder fortgesetzte Liquidation einer OHG zum Zwecke der Beseitigung einer Buchposition (Vorkaufsrecht) Jahrzehnte nach der Löschung im Handelsregister erforderlich wird und es dabei zugleich unklar ist, ob zu diesem Zeitpunkt deren Gesellschafter überhaupt noch leben/existieren, auffindbar und zur Fortsetzung der Liquidation bereit und in der Lage sind, kann auf Antrag eines Dritten auch ein gesellschaftsfremder Liquidator bestellt werden (§ 273 Abs. 4 AktG entsprechend; NWB QAAAH-05542).
Der BGH hat bislang im Zusammenhang mit Personenhandelsgesellschaften nur für die Publikums-KG die entsprechende Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG befürwortet (vgl. NWB OAAAB-97686, Kurzinfo StuB 2003 S. 956 NWB SAAAB-65285)...