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FG Düsseldorf 12.12.2018 4 K 108/18 F, BBK 9/2019 S. 395

Steuerrecht | Bewertung von GmbH-Anteilen

Der gemeine Wert von GmbH-Anteilen kann nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gem. § 200 BewG ermittelt werden, wenn er sich nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres ableiten lässt.

[i]Kein Bewertungsabschlag wegen künftigen Verlustes des GroßkundenDas vereinfachte Ertragswertverfahren darf allerdings nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führen. Dies ist der Fall, wenn zum Bewertungsstichtag offensichtlich ist, dass in der Zukunft ein erheblich höherer oder niedrigerer Ertrag zu erwarten ist.

Die sich bereits abzeichnende Beendigung einer Vertragsbeziehung mit einem Großkunden führt allerdings nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis: Denn es ist durchaus möglich, dass bis zur Beendigung dieser Vertragsbeziehung (nach dem Bewertungsstichtag) ein neuer Großkunde gefunden wird.

[i]Sondergewinnbezugsrechte der anderen GesellschafterB...