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FG Hamburg 08.11.2018 2 K 52/18, BBK 8/2019 S. 345

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei ungenauer Leistungsbeschreibung

Der Vorsteuerabzug ist nicht möglich, wenn die Leistungsbeschreibung in der Rechnung zu ungenau ist, insbesondere weil sehr geringe Einzelpreise mit hohen Stückzahlen abgerechnet werden.

Die Klägerin war im Bereich der Containerbeladung und Containerentladung tätig und nahm [i]Hohe Stückzahlen und niedriger Einzelpreis Leistungen der F-GmbH in Anspruch. Diese stellte der Klägerin z. B. „1.329 Lagereinheiten (Karton etikettieren)“ zum Einzelpreis von 10,50 € für den Zeitraum von 1.6. bis in Rechnung. Den Lagereinheiten war noch eine Positionsnummer zugewiesen. Dem FA und dem FG waren Leistungsbeschreibungen wie „Etikettierung, Entladung, Palettierung oder Kommissionierung“ zu ungenau, so dass der Vorsteuerabzug versagt wurde.

Hinweis:

Die [i]Begründung des FG zweifelhaft Begründung des FG ist nicht überzeugend. Weder sprechen hohe Stückzahlen und niedrige Ein...