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BBK Nr. 6 vom

Entlastungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Günther Krüger

Seit dem gelten die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenverbände der Rentenversicherung. Sie ersetzen die bisherigen Richtlinien vom November 2014 und berücksichtigen neben den gesetzlichen Änderungen auch die Rechtsprechung der letzten Jahre.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Gesetzliche Grundlagen

Eine [i]Geringfügigkeits-Richtlinien vom 21.11.2018 NWB EAAAH-04172 geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 € nicht übersteigt oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

[i]Vanheiden, Geringfügige Beschäftigung, infoCenter NWB CAAAB-05368 Bei der Geringfügigkeitsgrenze von 450 € handelt es sich um einen Monatswert, der auch dann gilt, wenn die Beschäftigung nicht während des gesamten Kalendermonats ausgeübt wird. Wird die monatliche Entgeltgrenze von 450 € überschritten, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der 450 €-Grenze führt nicht zwangsläufig zur Versicherungspflicht. „Gelegentlich“ ist ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Jahres. Entscheidend ist, dass die jährliche Verdien...