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BBK Nr. 6 vom

Aufwendungen für Erwerb oder Erstellung von Domain und Homepage

Udo Cremer

Im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft wird es für Unternehmen immer wichtiger, mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten zu sein. Im Folgenden wird die bilanzielle Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Internetauftritt dargestellt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Rechtliche Grundlagen

Der Begriff der Homepage meint im weiteren Sinne die Bezeichnung für den gesamten Internetauftritt eines Unternehmens. Voraussetzung für das Betreiben einer solchen Homepage ist der Erwerb eines Domain-Namens (= Internetadresse).

Eine Domain besitzt eine eigene Verkehrsfähigkeit, da es in erster Linie auf die abstrakte Veräußerbarkeit ankommt. Dafür genügt es, dass der Rechtsverkehr Möglichkeiten entwickelt hat, eine Domain wirtschaftlich zu übertragen.

Durch die Erstellung einer Website verliert der Domain-Name nicht seine selbständige Bewertbarkeit und damit nicht seine Eigenschaft als selbständiges Wirtschaftsgut. Nach der allgemeinen Verkehrsanschauung bleibt der Domain-Name in seiner Einzelheit von Bedeutung und ist bei einer Veräußerung greifbar.

Die Einrichtung der Websites ist unabhängig von dem Domain-Namen, unter welchem die Websites im Internet abgerufen we...