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NWB Nr. 10 vom Seite 688

Ungewöhnliche Umstände erfordern ungewöhnliche Maßnahmen

© ApricotBrandy – stock.adobe.com

Wer hat nicht als Kind davon geträumt, in einem Baumhaus zu wohnen? Doch Vorsicht, denn ebenso wie es einen Bausachverständigen für den Erwerb einer „gewöhnlichen“ Immobilie gibt, scheint es auch einen Sachverständigen für Baumhäuser beim Finanzamt zu geben. Oder wie verstehen Sie das Schriftstück?

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.