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NWB EV 3/2019 S. 110

Phantom-Aktien – Noch kein Hinweis auf Kapitalsteuerbetrug (hib)

Bisher liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, ob Deutschland von betrügerischer mehrfacher Erstattung von Kapitalertragsteuer mittels Phantom-Aktien betroffen ist. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( BT-Drucks. 19/7265) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( BT-Drucks. 19/6550) hervor.

Hierzu schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort:
„Es ist nach derzeitigem Sachstand nicht erwiesen, dass auch Deutschland von Steuergestaltungen im Zusammenhang mit PreRelease-ADRs betroffen ist.“ Bei ADRs (American Depositary Receipt) handelt es sich um Hinterlegungsscheine für Aktien. Wie es in der Antwort heißt, liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Anhaltspunkte vor, ob und in welchem Umfang Verstöße gegen die Börsenvorschriften in den U...